Erklärung zur Barrierefreiheit
Unser Engagement für Barrierefreiheit
Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Website für alle Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen – leicht zugänglich und nutzbar ist. Grundlage unserer Bemühungen sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA sowie die EN 301 549 (Version 3.2.1). Unser Ziel ist es, die Anforderungen dieser Standards möglichst umfassend zu erfüllen und laufend zu verbessern.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Um eine barrierefreie Nutzung unserer Website https://www.wag.at zu gewährleisten, haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:
- Regelmäßige Überprüfungen: Unsere Website wird kontinuierlich technisch und redaktionell auf Barrierefreiheit geprüft.
- Integration in die Entwicklung: Barrierefreiheit ist ein fester Bestandteil bei der Planung und Umsetzung neuer Funktionen.
- Externe Begutachtung: Im August 2025 wurde durch die Cyberhouse GmbH ein umfassendes Accessibility-Audit (Stichproben auf mehreren Unterseiten) durchgeführt. Die darin identifizierten Mängel wurden nach Priorität behoben oder in den Umsetzungsplan aufgenommen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website https://www.wag.at ist teilweise konform mit WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA und den Anforderungen der EN 301 549. Ein Großteil der im Audit festgestellten Barrieren konnte bereits behoben werden. Einzelne Punkte befinden sich noch in Arbeit:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Alternativtexte: Der Großteil fehlender oder unzureichender Alternativtexte (z. B. in Bildergalerien oder Lightboxen) wurde ergänzt. Bei neu eingestellten Inseraten wird auf vollständige Alternativtexte geachtet.
- Überschriftenstruktur: Die meisten Mängel (fehlende H1-Elemente, unklare Hierarchien) sind behoben. Bei neu veröffentlichten Inhalten achten wir konsequent auf korrekte Gliederungen.
- Formularbedienung: Eingabefelder wurden mit Autocomplete-Attributen ergänzt, um Screenreader- und Browser-Unterstützung zu verbessern.
- Verbleibende Einschränkungen: Einzelne Empfehlungen, z. B. optionale Icons für Dropdown-Menüs, minimale Kontrastoptimierungen oder noch nicht barrierefreie PDF-Dokumente werden sukzessive umgesetzt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Kundenportal (CP Solutions): Für das WAG-Kundenportal verwenden wir eine externe Software der Agentur CP Solutions. Diese Anwendung ist derzeit nicht vollständig barrierefrei. Wir stehen mit dem Anbieter in regelmäßigem Austausch, um Verbesserungen voranzutreiben. Ein verbindlicher Umsetzungszeitplan liegt uns bisher nicht vor.
c) Inhalte außerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs
- Ältere PDF- und Office-Dokumente: Zahlreiche historische Dokumente sind nicht barrierefrei (z. B. nicht getaggt). Diese werden schrittweise ersetzt oder in barrierefreier Form neu erstellt, sofern sie weiterhin relevant sind.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage
- der externen WCAG-2.2-AA-Prüfung durch die Cyberhouse GmbH am 04.08.2025 und
- einer anschließenden internen Überprüfung (manuelle und automatisierte Tests)
erstellt und zuletzt am -insert-webdoc-date-here- aktualisiert.
Unsere Website wurde mit aktuellen Browsern und unterstützenden Technologien getestet. Für eine optimale Nutzung empfehlen wir stets die aktuellen Versionen gängiger Browser und Betriebssysteme.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website haben oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit einreichen wollen, kontaktieren Sie uns bitte:
- E-Mail: pr@wag.at
- Telefon: +43 50338-0
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von fünf Werktagen zu bearbeiten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder keine innerhalb der vorgesehenen Frist erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Behindertengleichstellung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) wenden.
Informationen zum Verfahren finden Sie unter: https://www.sozialministerium.at/Schlichtungsstelle
Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und angepasst, um neue gesetzliche Vorgaben, technische Entwicklungen und Nutzer:innen-Feedback zu berücksichtigen.